Die Bau­stelle an der BayA­rena

Betriebs­ge­neh­mi­gung. Aus­weich- flä­chen. Stu­fen­kon­zept.

Bayer 04 beschäftigt sich schon jetzt intensiv mit einem Thema, das in rund fünf Jahren viele Leverkusener vor Herausforderungen stellen wird: Wegen des Ausbaus der A1 wird sich für die Anwohner und Anlieger Grundlegendes ändern. Nach aktueller Planung beginnen die Bauarbeiten 2031; spätestens 2035 fällt die Stelze aus statischen Gründen komplett weg. Für Bayer 04 bedeutet dies: Wegen des Autobahnausbaus braucht es neue Lösungen für Feuerwehrzufahrten, Entfluchtung des Stadions im Notfall und vorgeschriebene Parkflächen für Medien. All dies ist nötig, um die Betriebsgenehmigung für das Stadion sicherzustellen.

Bayer 04 prüft für diese Zeit eine Reihe von Optionen. Aktuell ist geplant, einige der aktuellen Trainingsflächen als Ersatzflächen unter anderem für Übertragungswagen und als temporäre Parkflächen und Fahrradstellflächen zu nutzen. Bayer ist in engem Austausch mit den ebenfalls durch den Ausbau betroffenen Nachbarn. Egal ob SC Leverkusen, Lindner Hotel, TSV Bayer 04 Leverkusen, Sportpark sowie Anwohner und Pendler: Alle sitzen im selben Boot.

Da Vieles noch nicht geklärt ist, setzt Bayer 04 auf ein Stufenkonzept. Es soll ermöglichen, auf jedes Szenario vorbereitet zu sein und rasch reagieren zu können.

Anne Dannenberg

„Wir wollen und müssen die Infrastruktur dafür schaffen, weiter Profifußball in Leverkusen zu ermöglichen und nicht für die Zeit des Umbaus in ein anderes Stadion ausweichen zu müssen. Das sind wir dem Klub, den Fans und der Stadt schuldig. Darüber hinaus möchten wir zu einer Lösung beitragen, die auch unseren Nachbarn hilft, die Zeit des Autobahnausbaus bestmöglich zu überbrücken.“

Anne Dannenberg, Leitung Baumanagement & Projekte TecArena+

News-Blog

Alle Neuigkeiten zum Fortschritt bei der Baustelle an der BayArena sowie die aktuellsten Unterlagen, Gutachten, Vorlagen und Pressemitteilungen gibt es hier aus erster Hand. Der News-Blog wird fortlaufend aktualisiert.

+++ 22. April 2025 - Probebohrung an der Autobahnbrücke +++

Die Stadt Leverkusen berichtet auf ihrer Webseite über die breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit, die sie begonnen hat, und weist auf eine Probebohrung an der Autobahnbrücke hin. „Die jüngsten Entwicklungen rund um die zu erwartende Großbaustelle Autobahn A 1 haben seit dem Einsturz der Carola-Brücke in Dresden im September 2024 an Dynamik gewonnen. Nach einem Austausch mit der Autobahn GmbH am 21. Februar 2025 ist bestätigt, dass ab der 13. KW (24.-28.03.2025) mit ersten Arbeiten zur Erstellung eines Statikgutachtens an dem Brückenbauwerk begonnen wird. Hierfür ist nach derzeitigen Informationen eine voraussichtlich drei Monate dauernde Wanderbaustelle zwecks Probebohrungen erforderlich. Diese Wanderbaustelle wird zu Einschränkungen für die anliegenden Sportvereine und Anwohnenden führen und stellt den Beginn einer auf Jahre angelegten Großbaustelle Stelze dar.“ Alle weiteren Infos gibt es HIER.

+++ 20. Februar 2025 - Aufstellungsbeschluss der Stadt Leverkusen +++

Die Stadt Leverkusen hat mit einem Aufstellungsbeschluss die Voraussetzungen geschaffen, das Gelände rund um die Stelze neu zu planen und zu nutzen. Zum weiteren Vorgehen heißt es in der Vorlage der Stadtverwaltung: „Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans wird die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH in Abstimmung mit der Fachverwaltung Planungsbüros und Fachgutachter beauftragen, das städtebauliche Konzept entwickeln und insbesondere folgende Themen vertieft untersuchen (Projektsteckbrief Startergespräch, s. Anlage 7): Verkehrslärm, Sportlärm, Bodenschutz, Altlasten, Artenschutz, Natur und Landschaft, Hochwasser- und Gewässerschutz, Stadtklima, Luftqualität, Klimaanpassung, Klimaschutz, Entwässerung, Erschließung, Versorgung/Energie, vorsorgender Brandschutz, Kampfmittel. Mit verschiedenen Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange - so auch mit dem Deichverband - werden Abstimmungsgespräche geführt, um deren Belange detailliert zu erfassen. Das entwickelte Konzept soll dann mit den wesentlichen Erkenntnissen aus den bis dahin erarbeiteten Gutachten den politischen Gremien zum Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgelegt werden.“

B-Plan Verfahren an der Stelze

Bebauungsplan 284/I+II

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 284/I+II - Anlage 1 (Übersichtsplan)

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 284/I+II - Anlage 2 (FNP)

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 284/I+II - Anlage 3 (Luftbild)

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 284/I+II - Anlage 4 (Flurstücke)

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 284/I+II - Anlage 5 (Projektsteckbrief)

Aufstellungsbeschluss

Kontakt

Auf dieser Seite, die fortlaufend aktualisiert wird, gibt es alle Neuigkeiten, Unterlagen und Pressemitteilungen zu den Bauprojekten von Bayer 04 aus erster Hand. Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns gern.

kontakt-zukunft@bayer04.de

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