ROOOAAAAARRRR - willst du brüllen wie ein Löwe?
Bayer 04 bietet ein löwenstarkes Angebot für alle Kids. Werde Mitglied in unserem Löwenclub und genieße jede Menge Vorteile. Besuche unsere Fußballschule und kicke wie die Werkself. Rund um unsere Spieltage haben wir tolle Attraktionen wie unseren Familienblock oder das Auflaufen mit den Spielern.
Komm' in unser Rudel!
Im Löwenclub legen wir uns schon für unsere allerjüngsten Fans mächtig ins Zeug. Unser Maskottchen Brian the Lion kümmert sich um sein „Löwenrudel“ genauso intensiv wie Löwenclub-Schirmherr Lukas Hradecky. Auf dich warten actiongeladene Ferienprogramme, zahlreiche bunte Aktionen zu Weihnachten und Ostern, Verlosungen sowie vieles mehr. Im Alter von 0 bis 13 Jahren ist jeder im Löwenclub herzlich willkommen! Komm' in unser Rudel!
Beitragsfreie Mitgliedschaft von 0-3 Jahren:
Beitragszahlende Mitgliedschaft von 4-13 Jahren (30 Euro/Jahr):
Name: Brian the Lion
Geburtsort: Leverkusen
Wohnort: Die BayArena - immer nah dran an den Profis
Position: Maskottchen
Rückennummer: 04
Größe: 1,95m - mir entgeht also nichts...
Gewicht: Die Frage ist gemein - ich esse halt zu gern...
Haarfarbe: Meine Mähne strahlt knallgelb
Schuhgröße: 59
Sternzeichen: Löwe
Hobbys: Fußball und die Aktionen des Löwenclubs
Lieblingsfarben: Natürlich Schwarz und Rot
Lieblingsplatz: Vor der Fankurve
Gestatten: Löwenclub-Schirmherr Lukas Hradecky.
Lukas – Spitzname „Spinne" – hat im Sommer 2019 den ehemaligen Werkself-Profi Dominik Kohr als Löwenclub-Schirmherr abgelöst und ist seither regelmäßig bei Veranstaltungen des Löwenclubs vor Ort.
Er ist finnischer Nationaltorhüter, spricht neben Finnisch und Slowakisch auch fließend Deutsch und Dänisch und spielt bereits seit 2018 für Bayer 04. Inzwischen ist er Kapitän der Werkself.
Das Team des Löwenclubs steht dir mit Rat und Tat zur Seite - an Spieltagen vor Ort am Club-Mobil und an allen anderen Tagen. Dazu gehören auch die Teams des Servicecenters und in den Bayer 04-Shops.
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Die Nachwuchsabteilung von Bayer 04 Leverkusen ist sich ihrer überaus großen Verantwortung bezüglich des Umgangs mit Kindern und Jugendlichen bewusst.
Daher ist es für uns und unsere Trainer/-innen sowie Mitarbeiter/-innen selbstverständlich, diese Verantwortung aktiv für das Wohl und das Recht der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu übernehmen und sie in unserem Umfeld vor Vernachlässigung, Misshandlung, sexualisierter Gewalt sowie vor gesundheitlicher Beeinträchtigung und vor Diskriminierung jeglicher Art zu schützen.
Mit klaren Regeln schaffen wir Vertrauen, halten klar definierte Grenzen ein, respektieren die individuellen Grenzempfindungen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und achten darauf, dass auch die Kinder und Jugendlichen diese Grenzen im Umgang miteinander respektieren. Die Trainer/-innen und Mitarbeiter/-innen vertreten aktiv die Regeln eines gewaltfreien, fairen und sozialen Verhaltens und setzen diese auch zwischen den Kindern und Jugendlichen aktiv durch.
Unsere gesamte Belegschaft handelt proaktiv, sobald es notwendig wird, Kinder und Jugendliche zu schützen und altersgerecht zu fördern. Dabei ist jeder Einzelne im Leistungszentrum von Bayer 04 gefragt! Wegsehen ist für uns keine Option und schützt die Falschen. Eine offene Kultur unterstützt und erweitert hingegen die Möglichkeit, Verdachtsmomente anzusprechen. Und diese offene Kultur leben wir in unserem Leistungszentrum.
Folgende Regelungen gelten neben den gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen (JuSchG) für alle Veranstaltungen im Portfolio der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH für Kinder und Jugendliche.
1. KÖRPERLICHE KONTAKTE
Körperliche Kontakte zu den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen, z.B. Ermunterung, Gratulation oder Trösten, dürfen das pädagogisch sinnvolle und rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten. Auch erlaubte körperliche Kontakte sind sofort einzustellen, wenn ein Kind oder Jugendlicher diese nicht wünscht.
2. UMGANG MIT FOTO- UND VIDEOMATERIAL
Wenn für die Berichtserstattung Bilder oder Fotos von Bayer 04 angefertigt werden und auf diesen Kinder sichtbar sind, wird im Vorfeld die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten eingeholt. Bei der Veröffentlichung werden auch ansonsten alle geltenden rechtlichen Bestimmungen eingehalten (u.a. §§ 22, 23, 24 & 33 KunstUrhG, sowie § 201a StGB). Fotos oder Videos der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen werden nicht über private soziale Medien verbreitet.
3. MASSNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT ÜBERNACHTUNGEN
Bei heterogenen Gruppen werden die Unterkünfte den Anforderungen entsprechend ausgesucht und die Zimmer getrennt nach Geschlecht der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen (m/w/d) belegt. Ebenso wird eine geschlechtsentsprechende Betreuung gewährleistet. Mitarbeitende, Betreuende sowie Trainerinnen und Trainer übernachten nicht mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen in einem Zimmer, es sei denn, die Aufrechterhaltung der Aufsichtspflicht erfordert dies. Dies wird im Einzelfall im Vorfeld mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen. Vor dem Betreten der Zimmer klopfen wir an und kündigen den Eintritt an. Wir vermeiden Situationen, in denen wir allein mit einem Kind oder Jugendlichen in einem Zimmer sind. Ist dies nicht zu vermeiden, bleiben die Türen geöffnet.
4. DUSCH- UND UMKLEIDESITUATIONEN
Wir duschen nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Während des Umziehens sind wir in der Umkleidekabine nicht anwesend, es sei denn, die Aufrechterhaltung der Ordnung und der Aufsichtspflicht erfordert dies. Lediglich nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten wird die Unterstützung bei Umkleidesituationen umgesetzt, sofern dies benötigt wird. Das Anfertigen von Foto- oder Videomaterial von Kindern und Jugendlichen in den Duschen oder den Umkleiden ist strafbar und wird von Bayer 04 dementsprechend geahndet.
5. MEDIKATIONEN UND ALLERGIEN
Wir erkundigen uns im Vorfeld von Veranstaltungen mit Verpflegung über Allergien oder ähnliche Erkrankungen der uns anvertrauten Teilnehmenden bei den Erziehungsberechtigten. Über die Mitnahme von Medikamenten in jeglicher Form, z.B. Tabletten oder Spritzen, müssen die Mitarbeitenden, Betreuenden sowie Trainerinnen und Trainer in Kenntnis gesetzt werden. Eine schriftliche Erlaubnis, die Mittel im Notfall oder bei Bedarf verabreichen zu dürfen, muss ebenfalls vorliegen. Über die mitgeführten Medikamente sowie deren Verabreichung (Umstände/Art und Weise) müssen Mitarbeitende, Betreuende sowie Trainerinnen und Trainer in Kenntnis gesetzt werden. Mitarbeitende, Betreuende sowie Trainerinnen und Trainer stellen keine Fremdmedikamente zur Verfügung (z.B. Schmerzmittel) und leisten im Notfall Erste Hilfe. Eine entsprechende Betreuung bis zur Übergabe an die Erziehungsberechtigten, z.B. bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt, wird gewährleistet.
6. AUFSICHTSPFLICHT
Uns anvertraute Kinder und Jugendliche werden im Rahmen einer Veranstaltung von unseren Mitarbeitenden, Betreuenden sowie Trainerinnen und Trainer in einem angemessenen Rahmen beaufsichtigt. Die Mitarbeitenden, Betreuenden sowie Trainerinnen und Trainer sind sich ihrer Vertrauens- und Autoritätsstellung bewusst und nutzen keine Abhängigkeiten aus.
Dies ist von verschiedenen Strukturen abhängig, z.B. der Gruppen- oder Altersstruktur, und wird bei Bedarf im Vorfeld kommuniziert. Der Betreuungsschlüssel wird anhand derselben Strukturen ermittelt, entsprechende Mitarbeitende, Betreuende sowie Trainerinnen und Trainer werden entsprechend eingesetzt.
7. TRANSPARENZ IM HANDELN
Wir sind in unseren Handlungen transparent, für Rückfragen von Erziehungsberechtigten stehen wir jederzeit zur Verfügung. Es wird sofort eingegriffen, sobald Kenntnis von Missbrauch oder Gewalt erlangt wird. Auf kollegiale Strukturen wird keinerlei Rücksicht genommen. Gegenüber den Erziehungsberechtigten gibt es keine „Politik des Verschweigens“. Alle Mitarbeitenden, Betreuenden sowie Trainerinnen und Trainer sind stets wachsam und haben immer ein offenes Ohr für entsprechende Berichte der anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
8. VERSTÖSSE GEGEN DEN VERHALTENSKODEX
Als Dienstanweisung ist die Einhaltung der Bestimmungen dieses Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden, Betreuenden sowie Trainerinnen und Trainer verpflichtend. Schuldhafte Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex werden arbeitsrechtlich geahndet.
Trainieren wie Florian Wirtz & Co.: Wenn du bei der Bayer 04-Fußballschule präsentiert von Barmenia dabei sein möchtest, erhältst du hier alle Informationen.
Wenn du zwischen 6 und 14 Jahre alt bist und bei der Bayer 04-Fußballschule präsentiert von Barmenia dabei sein möchtest, musst du nicht zwingend einem Fußballverein angehören.
Und es muss auch nicht dein Ziel sein, der nächste Weltfußballer werden zu wollen. Hier geht es um reinen Spaß und Bewegung mit dem Ball. Bei der Bayer 04-Fußballschule präsentiert von Barmenia findest du zahlreiche Angebote von Tagesaktionen, aber auch Ferienangebote für Jedermann.
Ferien-Camps
Die Bayer 04-Fußballschule präsentiert von Barmenia bietet während der schulfreien Zeit Ferien-Camps an, bei denen Kids nicht nur die Chance haben, auf den Plätzen rund um den Werksklub zu trainieren, sondern auch das volle Programm der Welt von Bayer 04 zu erleben: Bei einer Stadiontour durch die BayArena, Mittagessen und dem mittlerweile traditionsreichen Besuch eines Werkself-Profis ist Langeweile garantiert ausgeschlossen!
Torwart-Camps
Die Torwart-Camps werden von lizensierten Torwarttrainern geleitet, die das 1x1 des Torwartspiels näherbringen, um das Gelernte anschließend in zahlreichen Spiel- und Übungsformen gemeinsam mit den Feldspielern umzusetzen.
Tages-Specials
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren (je nach Ausschreibung) haben hier die Möglichkeit, für einen Tag Teil der Werkself zu werden. Ausgewählte Profis werden beim Training dabei sein. Die 90- bis 120-minütigen Trainingseinheiten finden jeweils vor den Toren der BayArena statt.
Fußballschule unterwegs
Ein besonderes Angebot der Fußballschule sind die Camps „unterwegs“. Alle Fans von Schwarz-Rot, für die zum Beispiel der tägliche Weg nach Leverkusen zu weit ist, haben die Möglichkeit, an den Camps - beispielsweise in Österreich - teilzunehmen.
Die 11 bis 14 Jahre alten Camp-Teilnehmer trainieren in der Regel am Leistungszentrum Kurtekotten präsentiert von Barmenia. Auf dem professionell ausgestatteten Trainingsgelände der Bayer 04-Nachwuchsmannschaften können die Kicker den größten Talenten des Klubs auf die Füße schauen und sich gleichzeitig selbst auf dem Platz austoben. Die Anlagen der Bayer 04-Talentschmiede bieten neben drei Rasenplätzen auch einen hervorragenden Kunstrasenplatz, auf dem das Spielen auch bei schlechtem Wetter Spaß macht.
Im Aufenthaltsraum und dem Bistro der Nachwuchsspieler gibt es zudem täglich warmes Sportler-Essen.
Ohne „Abseits“ und „Aus“ können im LIGA '20 die 6 bis 10 Jahre alten Camp-Teilnehmer ihrer Lieblingsbeschäftigung nachgehen. Die Indoor-Fußballanlage liegt im Schatten der BayArena gegenüber der Osttribüne. Angrenzend zur Arbeitsstätte der Profis bietet die Halle perfekte Rahmenbedingungen für ein Fußballcamp. Auf vier hochwertigen Kunstrasenplätzen mit Rundumbande und einem kleinen „1-gegen-1-Käfig“ sind dem erfolgreichen „Budenzauber“ keine Grenzen gesetzt. Sportlergerechte
Verpflegung wird in der Mittagspause von der zugehörigen Sportsbar gewährleistet, die sich ebenfalls in der Halle befindet.
1. Wann wird die Kursgebühr abgebucht?
Die Kursgebühr wird direkt nach der Online-Anmeldung mit der Übernahme in die Veranstaltung von dem angegeben Konto abgebucht bzw. der Kreditkarte belastet.
2. Für wen werden die Camps und Tagesspecials angeboten?
An unseren Feriencamps können Mädchen und Jungen im Alter zwischen 6 und 14 Jahren teilnehmen. Die Tagesspecials außerhalb der Schulferien bieten wir je nach Nachfrage für Mädchen und Jungen im Alter von 6 und 16 Jahren an.
3. An wen richtet sich das Angebot "Fussballschule individuell"?
Diese richtet sich an fußballinteressierte Gruppen, Firmen, Teams oder Mannschaften aller Altersklassen. Angebote werden immer individuell erstellt.
4. Wie oft darf mein Kind an einem Feriencamp der Fussballschule teilnehmen?
Jedes Kind darf in den jeweiligen Ferien ein Mal teilnehmen.
5. Muss mein Kind ein bestimmtes fußballerisches Niveau mitbringen, um an einem Camp teilzunehmen?
Nein, alle Leistungsklassen sind in der Fussballschule herzlich willkommen.
6. Ist die Fußballschule gleichzusetzen mit der Bayer 04-Jugendabteilung?
Nein. Die Camps der Fussballschule sind nicht leistungsorientiert. Der Spaß und die individuelle Förderung stehen an erster Stelle. Bayer 04 behält sich allerdings vor, einzelne Teilnehmer für ein Probetraining bei einer der Jugendmannschaften zu empfehlen.
7. Bleiben die Kinder auch über Nacht in Leverkusen?
Nein, wenn dies nicht explizit ausgeschrieben wird. Start der Veranstaltung ist täglich um 9.30 Uhr und endet gegen 16.30 Uhr. Individuelle Änderungen vorbehalten.
8. Wer leitet das Training?
Die Veranstaltungen werden von lizenzierten, professionellen und erfahrenen Bayer 04-Jugendtrainern durchgeführt.
Die Nachwuchsabteilung von Bayer 04 Leverkusen ist sich ihrer überaus großen Verantwortung bezüglich des Umgangs mit Kindern und Jugendlichen bewusst.
Daher ist es für uns und unsere Trainer/-innen sowie Mitarbeiter/-innen selbstverständlich, diese Verantwortung aktiv für das Wohl und das Recht der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu übernehmen und sie in unserem Umfeld vor Vernachlässigung, Misshandlung, sexualisierter Gewalt sowie vor gesundheitlicher Beeinträchtigung und vor Diskriminierung jeglicher Art zu schützen.
Mit klaren Regeln schaffen wir Vertrauen, halten klar definierte Grenzen ein, respektieren die individuellen Grenzempfindungen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und achten darauf, dass auch die Kinder und Jugendlichen diese Grenzen im Umgang miteinander respektieren. Die Trainer/-innen und Mitarbeiter/-innen vertreten aktiv die Regeln eines gewaltfreien, fairen und sozialen Verhaltens und setzen diese auch zwischen den Kindern und Jugendlichen aktiv durch.
Unsere gesamte Belegschaft handelt proaktiv, sobald es notwendig wird, Kinder und Jugendliche zu schützen und altersgerecht zu fördern. Dabei ist jeder Einzelne im Leistungszentrum von Bayer 04 gefragt! Wegsehen ist für uns keine Option und schützt die Falschen. Eine offene Kultur unterstützt und erweitert hingegen die Möglichkeit, Verdachtsmomente anzusprechen. Und diese offene Kultur leben wir in unserem Leistungszentrum.
Folgende Regelungen gelten neben den gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen (JuSchG) für alle Veranstaltungen im Portfolio der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH für Kinder und Jugendliche.
1. KÖRPERLICHE KONTAKTE
Körperliche Kontakte zu den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen, z.B. Ermunterung, Gratulation oder Trösten, dürfen das pädagogisch sinnvolle und rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten. Auch erlaubte körperliche Kontakte sind sofort einzustellen, wenn ein Kind oder Jugendlicher diese nicht wünscht.
2. UMGANG MIT FOTO- UND VIDEOMATERIAL
Wenn für die Berichtserstattung Bilder oder Fotos von Bayer 04 angefertigt werden und auf diesen Kinder sichtbar sind, wird im Vorfeld die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten eingeholt. Bei der Veröffentlichung werden auch ansonsten alle geltenden rechtlichen Bestimmungen eingehalten (u.a. §§ 22, 23, 24 & 33 KunstUrhG, sowie § 201a StGB). Fotos oder Videos der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen werden nicht über private soziale Medien verbreitet.
3. MASSNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT ÜBERNACHTUNGEN
Bei heterogenen Gruppen werden die Unterkünfte den Anforderungen entsprechend ausgesucht und die Zimmer getrennt nach Geschlecht der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen (m/w/d) belegt. Ebenso wird eine geschlechtsentsprechende Betreuung gewährleistet. Mitarbeitende, Betreuende sowie Trainerinnen und Trainer übernachten nicht mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen in einem Zimmer, es sei denn, die Aufrechterhaltung der Aufsichtspflicht erfordert dies. Dies wird im Einzelfall im Vorfeld mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen. Vor dem Betreten der Zimmer klopfen wir an und kündigen den Eintritt an. Wir vermeiden Situationen, in denen wir allein mit einem Kind oder Jugendlichen in einem Zimmer sind. Ist dies nicht zu vermeiden, bleiben die Türen geöffnet.
4. DUSCH- UND UMKLEIDESITUATIONEN
Wir duschen nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Während des Umziehens sind wir in der Umkleidekabine nicht anwesend, es sei denn, die Aufrechterhaltung der Ordnung und der Aufsichtspflicht erfordert dies. Lediglich nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten wird die Unterstützung bei Umkleidesituationen umgesetzt, sofern dies benötigt wird. Das Anfertigen von Foto- oder Videomaterial von Kindern und Jugendlichen in den Duschen oder den Umkleiden ist strafbar und wird von Bayer 04 dementsprechend geahndet.
5. MEDIKATIONEN UND ALLERGIEN
Wir erkundigen uns im Vorfeld von Veranstaltungen mit Verpflegung über Allergien oder ähnliche Erkrankungen der uns anvertrauten Teilnehmenden bei den Erziehungsberechtigten. Über die Mitnahme von Medikamenten in jeglicher Form, z.B. Tabletten oder Spritzen, müssen die Mitarbeitenden, Betreuenden sowie Trainerinnen und Trainer in Kenntnis gesetzt werden. Eine schriftliche Erlaubnis, die Mittel im Notfall oder bei Bedarf verabreichen zu dürfen, muss ebenfalls vorliegen. Über die mitgeführten Medikamente sowie deren Verabreichung (Umstände/Art und Weise) müssen Mitarbeitende, Betreuende sowie Trainerinnen und Trainer in Kenntnis gesetzt werden. Mitarbeitende, Betreuende sowie Trainerinnen und Trainer stellen keine Fremdmedikamente zur Verfügung (z.B. Schmerzmittel) und leisten im Notfall Erste Hilfe. Eine entsprechende Betreuung bis zur Übergabe an die Erziehungsberechtigten, z.B. bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt, wird gewährleistet.
6. AUFSICHTSPFLICHT
Uns anvertraute Kinder und Jugendliche werden im Rahmen einer Veranstaltung von unseren Mitarbeitenden, Betreuenden sowie Trainerinnen und Trainer in einem angemessenen Rahmen beaufsichtigt. Die Mitarbeitenden, Betreuenden sowie Trainerinnen und Trainer sind sich ihrer Vertrauens- und Autoritätsstellung bewusst und nutzen keine Abhängigkeiten aus.
Dies ist von verschiedenen Strukturen abhängig, z.B. der Gruppen- oder Altersstruktur, und wird bei Bedarf im Vorfeld kommuniziert. Der Betreuungsschlüssel wird anhand derselben Strukturen ermittelt, entsprechende Mitarbeitende, Betreuende sowie Trainerinnen und Trainer werden entsprechend eingesetzt.
7. TRANSPARENZ IM HANDELN
Wir sind in unseren Handlungen transparent, für Rückfragen von Erziehungsberechtigten stehen wir jederzeit zur Verfügung. Es wird sofort eingegriffen, sobald Kenntnis von Missbrauch oder Gewalt erlangt wird. Auf kollegiale Strukturen wird keinerlei Rücksicht genommen. Gegenüber den Erziehungsberechtigten gibt es keine „Politik des Verschweigens“. Alle Mitarbeitenden, Betreuenden sowie Trainerinnen und Trainer sind stets wachsam und haben immer ein offenes Ohr für entsprechende Berichte der anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
8. VERSTÖSSE GEGEN DEN VERHALTENSKODEX
Als Dienstanweisung ist die Einhaltung der Bestimmungen dieses Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden, Betreuenden sowie Trainerinnen und Trainer verpflichtend. Schuldhafte Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex werden arbeitsrechtlich geahndet.
Wiederaufleben lassen einer alten Tradition: Seit Beginn der Saison 2023/24 gibt es in der BayArena wieder den Familienblock. Dieser liegt im A-Unterrang (Block A1 bis A3) auf der Süd-Ostseite des Stadions.
Auf die Kids warten dort nicht nur günstige Tickets, sondern auch zahlreiche Mitmachaktionen im Block, Besuche von „Brian the Lion“ sowie ein „Kids Menü“. Namensgeber für den Familienblock ist die Energieversorgung Leverkusen (EVL).
Ob Trinkflaschen, Federmappen, Sportklamotten oder Spielesammlung: Im Bayer 04-Onlineshop finden sich zahlreiche Produkte für Kinder und Jugendliche, die ihre Verbindung mit und Leidenschaft für Schwarz-Rot zeigen und leben wollen!
Klickt euch rein und stöbert durch die Produkte!
Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH
BayArena
Bismarckstr. 122 - 124
51373 Leverkusen
Telefon: 0214/5000-1904
E-Mail: info@bayer04.de
www.bayer04.de