DFB-Sportgericht belegt Bayer 04 mit einer Geldstrafe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.
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Vor der Bundesligapartie gegen Borussia Mönchengladbach am 28. Januar 2017 wurden im Leverkusener Zuschauerbereich zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Bayer 04 hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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